Steuertermine im Überblick

Steuerterminkalender Oldenburg 2026

Mit unserem Steuerterminkalender Oldenburg behalten Sie alle Fristen für Ihre Steuererklärungen und -zahlungen im Blick. Wir informieren Sie über alle relevanten Abgabe- und Zahlungstermine des Jahres.

Gut zu wissen

Die Schonfrist für Zahlungen beträgt in der Regel 3 Tage nach dem Fälligkeitstermin. Bei Überweisungen gilt das Datum des Zahlungseingangs beim Finanzamt. Wir empfehlen, Zahlungen rechtzeitig anzuweisen.

Januar 2026

2 Termine

Termin Steuerart Zeitraum
12.01. Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer 12/2025 · IV/2025
12.01. Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung 11/2025

Februar 2026

4 Termine

Termin Steuerart Zeitraum
10.02. Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer 1/2026
10.02. Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung 12/2025 · IV/2025
10.02. 1/11 Sonderzahlung für Dauerfristverlängerung
16.02. Gewerbesteuer, Grundsteuer (vierteljährlich) I/2026

März 2026

3 Termine

Termin Steuerart Zeitraum
10.03. Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer 2/2026
10.03. Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung 1/2026
10.03. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer I/2026

April 2026

2 Termine

Termin Steuerart Zeitraum
10.04. Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer 3/2026 · I/2026
10.04. Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung 2/2026

Mai 2026

3 Termine

Termin Steuerart Zeitraum
11.05. Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer 4/2026
11.05. Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung 3/2026 · I/2026
15.05. Gewerbesteuer, Grundsteuer (vierteljährlich) II/2026

Juni 2026

3 Termine

Termin Steuerart Zeitraum
10.06. Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer 5/2026
10.06. Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung 4/2026
10.06. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer II/2026

Juli 2026

2 Termine

Termin Steuerart Zeitraum
10.07. Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer 6/2026 · II/2026
10.07. Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung 5/2026

August 2026

3 Termine

Termin Steuerart Zeitraum
10.08. Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer 7/2026
10.08. Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung 6/2026 · II/2026
17.08. Gewerbesteuer, Grundsteuer (vierteljährlich) III/2026

September 2026

3 Termine

Termin Steuerart Zeitraum
10.09. Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer 8/2026
10.09. Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung 7/2026
10.09. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer III/2026

Oktober 2026

2 Termine

Termin Steuerart Zeitraum
12.10. Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer 9/2026 · III/2026
12.10. Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung 8/2026

November 2026

3 Termine

Termin Steuerart Zeitraum
10.11. Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer 10/2026
10.11. Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung 9/2026 · III/2026
16.11. Gewerbesteuer, Grundsteuer (vierteljährlich) IV/2026

Dezember 2026

3 Termine

Termin Steuerart Zeitraum
10.12. Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer 11/2026
10.12. Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung 10/2026
10.12. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer IV/2026

Hinweise zu den Terminen

Monatliche AbgabeGilt für Unternehmen mit einer Umsatzsteuer-Zahllast über 7.500 € im Vorjahr.
Vierteljährliche AbgabeGilt für Unternehmen mit einer Umsatzsteuer-Zahllast zwischen 1.000 € und 7.500 € im Vorjahr.
DauerfristverlängerungVerlängert die Abgabefrist um einen Monat gegen Zahlung einer Sondervorauszahlung (1/11).

Steuertermine im Blick behalten.

Als Unternehmer stehen Sie vor der Herausforderung, zahlreiche Steuertermine im Jahresverlauf einzuhalten. Versäumte Fristen führen zu Verspätungszuschlägen. Im schlimmsten Fall drohen Schätzungen durch das Finanzamt.

Ein bewährtes Instrument ist die Dauerfristverlängerung. Gegen Zahlung einer Sondervorauszahlung verlängert sich Ihre Abgabefrist um einen Monat. Das verschafft Ihnen mehr Spielraum bei der Erstellung Ihrer Anmeldungen.

Die Schonfrist beträgt drei Tage nach dem Fälligkeitstermin. Entscheidend ist der Zahlungseingang beim Finanzamt. Das Absendedatum spielt keine Rolle. Planen Sie Überweisungen daher rechtzeitig ein.

Dokumentieren Sie alle Termine systematisch. Weisen Sie Zahlungen frühzeitig an, so dass Sie unnötige Zuschläge vermeiden können.

Als Ihre Steuerberater in Oldenburg überwachen wir sämtliche Fristen für Sie. Damit helfen wir Ihnen, dass Sie keine Termine verpassen. Sie können sich vollständig auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Bei Fragen zu Ihren Steuerterminen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Keine Frist verpassen.

Als Mandant unserer Kanzlei überwachen wir alle steuerlichen Termine für Sie. Sie erhalten rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen und Erinnerungen.

Trotz sorgfältiger Recherche sind diese Angaben ohne Gewähr.

Fragen zu Ihren Steuerfristen?

Wir beraten Sie gerne zu allen steuerlichen Terminen und helfen Ihnen, keine Frist zu versäumen.

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