Gewerbesteuer-Hebesatz Oldenburg439 %
Körperschaftsteuer15 %
Umsatzsteuer Regelsatz19 %
Kleinunternehmer-Grenze 202525.000 €
Gewerbesteuer: die wichtigste Steuer für Gewerbetreibende
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die jeder Gewerbebetrieb zahlen muss. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab, in Oldenburg liegt dieser bei 439 %. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Architekten sind hingegen von der Gewerbesteuer befreit.
So wird die Gewerbesteuer berechnet
BerechnungsschrittBetrag / Faktor
Gewinn aus GewerbebetriebAusgangswert
+ Hinzurechnungen / − Kürzungenindividuell
− Freibetrag (nur Einzelunternehmer/Personenges.)24.500 €
= Gewerbeertrag × Steuermesszahl3,5 %
× Hebesatz Oldenburg439 %
Rechenbeispiel Oldenburg
Einzelunternehmer mit 80.000 € Gewinn:
Gewinn80.000 €
− Freibetrag24.500 €
= Gewerbeertrag55.500 €
× 3,5 % Messzahl1.942,50 €
× 439 % Hebesatz8.528 €
Gewerbesteuer pro Jahr in Oldenburg
Tipp: Anrechnung auf die Einkommensteuer
Einzelunternehmer sowie Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen. Dabei rechnet das Finanzamt das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags an, wodurch die Gewerbesteuer bei einem Hebesatz bis 400 % faktisch neutralisiert wird. In Oldenburg mit 439 % verbleibt allerdings eine geringe Mehrbelastung.
Körperschaftsteuer: die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften
Die Körperschaftsteuer ist die Ertragsteuer für juristische Personen wie GmbH, UG oder AG. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es keinen progressiven Tarif, stattdessen beträgt der Steuersatz einheitlich 15 %, unabhängig von der Gewinnhöhe.
Steuersatz 2025
Körperschaftsteuer: 15,00 %
Solidaritätszuschlag (5,5 %): 0,825 %
Somit insgesamt: 15,825 %
Gesamtbelastung GmbH
Körperschaftsteuer + Soli: 15,825 %
Gewerbesteuer Oldenburg: ca. 15,4 %
Folglich insgesamt: ca. 31,2 %
Geplante Senkung
Ab 2028 wird die Körperschaftsteuer schrittweise gesenkt:
2028: 14 % → 2029: 13 %
2030: 12 % → 2031: 11 %
Ab 2032: nur noch 10 %
Wer zahlt Körperschaftsteuer?
Körperschaftsteuerpflichtig sind alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), Genossenschaften, Vereine sowie Stiftungen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Einzelunternehmer und Personengesellschaften zahlen hingegen keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer.
Umsatzsteuer: Mehrwertsteuer richtig abrechnen
Die Umsatzsteuer wird auf nahezu alle Waren sowie Dienstleistungen erhoben. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, diese auf Ihren Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig können Sie jedoch die gezahlte Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.
Regelsteuersatz
19 %Dieser Satz gilt für die meisten Waren sowie Dienstleistungen in Deutschland.
Ermäßigter Steuersatz
7 %Hiervon profitieren Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunst, ÖPNV sowie bestimmte weitere Güter.
Vorsteuerabzug
Die Umsatzsteuer, die Sie selbst für betriebliche Einkäufe zahlen, können Sie als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Voranmeldung
Je nach Umsatz monatlich, quartalsweise oder jährlich. Im Gründungsjahr sowie bei mehr als 7.500 € Vorjahres-USt ist die monatliche Abgabe Pflicht.
Kleinunternehmerregelung 2025: die neuen Grenzen NEU
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung. Diese wurden zwar deutlich angehoben, allerdings handelt es sich nun um harte Grenzen, bei Überschreitung müssen Sie daher sofort zur Regelbesteuerung wechseln.
Die wichtigste Änderung:
Die Umsatzgrenzen sind jetzt Netto-Werte und keine Prognosen mehr. Sobald Sie die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschreiten, müssen Sie sofort auf allen folgenden Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen.
Alte vs. neue Grenzen
GrenzeBis 2024Ab 2025
Vorjahresumsatz22.000 € brutto25.000 € netto
Laufendes Jahr50.000 € (Prognose)100.000 € (hart)
Bei ÜberschreitungAb nächstem JahrSofort wechseln
Weitere Neuerungen 2025
EU-weite Nutzung möglichDeutsche Kleinunternehmer können die Regelung nun auch in anderen EU-Ländern nutzen, und umgekehrt.
Keine USt-Erklärung mehr nötigAuch die jährliche Umsatzsteuererklärung (Nullmeldung) entfällt für Kleinunternehmer komplett.
E-Rechnung: Empfang ja, Versand neinAußerdem müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können, sind jedoch nicht verpflichtet, selbst welche auszustellen.
Achtung: Sofortiger Wechsel bei Überschreitung
Überschreiten Sie im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze, müssen Sie ab dieser Rechnung Umsatzsteuer ausweisen. Die bis dahin erzielten Umsätze bleiben zwar steuerfrei, doch alle weiteren Rechnungen des Jahres unterliegen der Regelbesteuerung.
E-Rechnung 2025: was Unternehmen jetzt beachten müssen NEU
Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Rechnung im B2B-Bereich Pflicht. Alle Unternehmen müssen deshalb E-Rechnungen empfangen können, für den Versand gelten hingegen Übergangsfristen bis 2028.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung im strukturierten XML-Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD), die maschinell verarbeitet werden kann.PDF-Rechnungen zählen nicht als E-Rechnung!
Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle inländischen B2B-Umsätze zwischen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sowie Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind hingegen ausgenommen.
Formate
XRechnung: Reines XML-Format, besonders für Behörden geeignet
ZUGFeRD: PDF mit eingebetteten XML-Daten (hybrid)
Zeitplan: Wann gilt was?
Ab 01.01.2025
Empfang verpflichtend: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen sowie verarbeiten können. Eine E-Mail-Adresse reicht dafür zunächst aus.
Bis 31.12.2026
Übergangszeit: Papierrechnungen sowie PDF-Rechnungen (mit Zustimmung des Empfängers) bleiben für B2B-Umsätze weiterhin zulässig.
Bis 31.12.2027
Kleine Unternehmen: Unternehmen mit Vorjahresumsatz unter 800.000 € dürfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden.
Ab 01.01.2028
Vollständige Pflicht: Dann müssen alle inländischen B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausgestellt werden.
Tipp: Jetzt vorbereiten
Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen erstellen sowie verarbeiten kann. Falls nicht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Update. Kostenlose Viewer wie der ELSTER E-Rechnungs-Viewer helfen beim Lesen von XML-Dateien.
Betriebsausgaben: diese Kosten senken Ihre Steuerlast
Betriebsausgaben mindern Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast. Allerdings müssen sie betrieblich veranlasst sein sowie ordnungsgemäß dokumentiert werden. Folgende Ausgaben können Sie in der Regel absetzen:
Miete & Nebenkosten
BüromieteLagerflächenStrom, Wasser, HeizungHäusliches Arbeitszimmer (anteilig)
Personal
Gehälter und LöhneSozialversicherungsbeiträgeFortbildungskostenBetriebliche Altersvorsorge
Fahrzeuge
Kauf oder LeasingKraftstoffVersicherung und SteuerReparaturen
Weitere Ausgaben
Büromaterial & SoftwareTelefon & InternetVersicherungenSteuerberatungskosten
Eingeschränkt absetzbar: Bewirtung und Geschenke
Bewirtungskosten sind nur zu 70 % absetzbar, wobei ein detaillierter Beleg mit Anlass sowie Teilnehmern erforderlich ist. Geschenke an Geschäftspartner können Sie bis maximal 50 € pro Person und Jahr absetzen, darüber hinaus entfällt der Abzug hingegen komplett.
Betriebliche Steuern Steuerberater Oldenburg: unsere Leistungen
Bei betrieblichen Steuern holen wir für Sie das Maximum heraus, von der Gewerbesteuererklärung über die Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zur E-Rechnungs-Beratung.
Steuererklärungen
Die Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer- sowie Umsatzsteuererklärung erstellen wir für Sie termingerecht, wobei wir alle Optimierungsmöglichkeiten prüfen.
Laufende Buchhaltung
Ihre Finanzbuchhaltung übernehmen wir komplett, inklusive Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Kontenabstimmung sowie betriebswirtschaftlicher Auswertung.
Rechtsformwahl
Außerdem beraten wir Sie zur passenden Rechtsform, denn ob Einzelunternehmen, GmbH oder Holding, jede Variante hat steuerliche Vor- und Nachteile.
E-Rechnung & Digitalisierung
Wir unterstützen Sie auch bei der Einführung der E-Rechnung, damit Sie die neuen Pflichten rechtzeitig und ohne Mehraufwand erfüllen.