Aktuelle Fristen 2026
Steuererklärung 2025 ohne Berater31. Juli 2026
Steuererklärung 2025 mit Berater30. April 2026
Freiwillige Abgabe (rückwirkend)4 Jahre möglich
Tipp: Wer die Frist verpasst, zahlt mindestens 25 € Verspätungszuschlag, pro angefangenem Monat.
Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder ist verpflichtet. Aber viele, die nicht müssen, verschenken Geld. Bei der Einkommensteuererklärung in Oldenburg sehen wir das regelmäßig, deshalb hier ein kurzer Überblick:
Sie müssen abgeben, wenn…
- Sie und Ihr Partner Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor haben
- Sie Lohnersatzleistungen über 410 € erhalten haben (Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld)
- Sie Nebeneinkünfte über 410 € hatten (Vermietung, Honorare, Gewinne)
- Sie einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben
- Sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bezogen haben
Sie sollten freiwillig abgeben, wenn…
- Sie hohe Werbungskosten haben (Fahrtkosten, Arbeitszimmer, Fortbildungen)
- Sie Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlt haben
- Sie außergewöhnliche Belastungen hatten (Krankheitskosten, Pflege, Scheidung)
- Sie nicht das ganze Jahr gearbeitet haben
- Sie geheiratet haben oder Kinder bekommen haben
→ In 9 von 10 Fällen gibt es Geld zurück
Die 7 Einkunftsarten: und was das für Sie bedeutet
Das Finanzamt unterscheidet sieben Einkunftsarten. Je nachdem, woher Ihr Geld kommt, gelten unterschiedliche Regeln für Abzüge und Freibeträge.
- Nichtselbstständige Arbeit Gehalt, Lohn, Boni. Werbungskostenpauschale: 1.230 €
- Selbstständige Arbeit Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Künstler
- Gewerbebetrieb Handwerker, Händler, Gastronomen, zusätzlich Gewerbesteuer
- Vermietung & Verpachtung Mieteinnahmen. AfA und Werbungskosten absetzbar
- Kapitalvermögen Zinsen, Dividenden. Meist durch Abgeltungsteuer erledigt
- Renten & Pensionen Steuerpflichtiger Anteil steigt jährlich (2025: 83,5 %)
- Land- & Forstwirtschaft Landwirte, Winzer. Besondere Gewinnermittlung möglich
Wichtige Steuerfreibeträge für 2025
Grundfreibetrag (ledig)12.096 €
Grundfreibetrag (verheiratet)24.192 €
Werbungskostenpauschale1.230 €
Sparerpauschbetrag1.000 €
Kinderfreibetrag (pro Kind)6.612 €
Entfernungspauschale (km)0,30 € / 0,38 €
Homeoffice-Pauschale (max.)1.260 €
Spitzensteuersatz ab68.430 €
Stand: 2025. Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € für die ersten 20 km, danach 0,38 € pro Kilometer. Quelle: Bundesfinanzministerium
Ein Beispiel: Angestellter mit Homeoffice und Fortbildung
Wie viel Steuererstattung möglich ist, zeigt dieses Beispiel. Wir rechnen mit einem Angestellten mit 55.000 € Bruttojahresgehalt:
Ausgangslage:
Bruttogehalt:55.000 €
Homeoffice-Pauschale (210 Tage):1.260 €
Fortbildungskosten:800 €
Fachliteratur + Arbeitsmittel:420 €
Werbungskosten gesamt:2.480 €
Berechnung:
Steuerklasse I (ledig)
Werbungskosten über Pauschbetrag:
2.480 € − 1.230 € =1.250 €
Bei Grenzsteuersatz 35 %:
Erstattung: ca. 438 €
Hinzu kommen mögliche Erstattungen aus Sonderausgaben und gezahlter Lohnsteuer.
6 Steuertipps, die sich oft auszahlen
Diese Möglichkeiten werden häufig übersehen. Dabei können sie Ihre Steuerlast deutlich senken:
Homeoffice-Pauschale nutzenBis zu 1.260 € jährlich sind absetzbar. Das sind 6 € pro Tag bei maximal 210 Tagen. Ein separates Arbeitszimmer ist dafür nicht erforderlich.
Handwerkerleistungen absetzen20 % der Arbeitskosten sind absetzbar, maximal 1.200 €. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Haushaltsnahe DienstleistungenReinigung, Gartenpflege, Betreuung. 20 % der Kosten sind absetzbar. Das ergibt bis zu 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr.
Krankheitskosten geltend machenZuzahlungen, Brille, Zahnersatz, was über der zumutbaren Belastung liegt, ist absetzbar. Die Grenze berechnen wir individuell.
Spenden und MitgliedsbeiträgeSpenden an gemeinnützige Organisationen mindern die Steuerlast. Bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte sind absetzbar.
Rückwirkend abgebenFreiwillige Steuererklärungen können 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Oft winken dabei noch Erstattungen aus vergangenen Jahren.
Wichtig: Fristen beachten
Bei Pflichtveranlagung drohen Verspätungszuschläge, mindestens 25 € pro Monat. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch bis zum 30. April des übernächsten Jahres. Bei freiwilliger Abgabe haben Sie hingegen 4 Jahre Zeit.