Infopool · Aktuelle Steuerurteile

Aktuelle Steuerurteile Oldenburg: Was Steuerzahler wissen sollten

Steuerurteile des Bundesfinanzhofs (BFH) haben direkte Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung. Hier finden Sie aktuelle Entscheidungen aus 2024 und 2025 sowie wichtige Urteile der Vorjahre, verständlich aufbereitet für Privatpersonen und Unternehmer in Oldenburg.

Steuerberater Oldenburg: Aktuelle Steuerurteile
Jahr Thema Aktenzeichen Kernaussage
2025 Grundsteuer Bundesmodell II R 25/24 Verfassungskonform
2025 Ferienwohnungen Auslastung IX R 23/24 3-5 Jahre Durchschnitt
2025 WEG-Erhaltungsrücklage IX R 19/24 Abzug erst bei Verausgabung
2024 Immobilien-AfA Restnutzungsdauer IX R 14/23 ImmoWertV-Gutachten reicht
2024 Photovoltaik IAB III B 24/24 Rückgängigmachung fraglich
2024 Stromlieferung an Mieter XI R 8/21 Umsatzsteuerpflichtig

BFH, 10.12.2025. II R 25/24, II R 31/24, II R 3/25

Grundsteuer: Bundesmodell ist verfassungskonform

Hintergrund: Zahlreiche Eigentümer hatten gegen die neue Grundsteuer-Bewertung nach dem „Bundesmodell“ geklagt. Sie argumentierten, die pauschalierten Bewertungsverfahren verstießen gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Entscheidung: Der BFH entschied in drei Musterverfahren: Das Bundesmodell ist verfassungskonform. Die pauschalierten Ertragswertverfahren mit statistisch ermittelten Nettokaltmieten sind zulässig.

Für Eigentümer: Einsprüche allein wegen verfassungsrechtlicher Zweifel haben keine Aussicht auf Erfolg. Eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe bleibt jedoch möglich.

BFH, 12.08.2025. IX R 23/24

Ferienwohnungen: Auslastung über 3-5 Jahre betrachten

Hintergrund: Das Finanzamt versagte einer Vermieterin den Werbungskostenabzug, weil die Auslastung ihrer Ferienwohnung in einzelnen Jahren mehr als 25 % unter dem ortsüblichen Durchschnitt lag.

Entscheidung: Der BFH stellte klar: Maßgeblich ist nicht ein einzelnes Jahr, sondern ein zusammenhängender Zeitraum von 3 bis 5 Jahren. Ein schlechtes Jahr führt nicht automatisch zur Versagung.

Gute Nachricht: Das BMF hat das Urteil zur allgemeinen Anwendung veröffentlicht. Betroffene Vermieter sollten ihre Bescheide prüfen und ggf. Einspruch einlegen.

BFH, 14.01.2025. IX R 19/24

WEG-Erhaltungsrücklage: Werbungskostenabzug erst bei Verausgabung

Hintergrund: Vermietende Wohnungseigentümer zahlen im Hausgeld auch in die Erhaltungsrücklage ein. Strittig war, ob diese Einzahlungen sofort als Werbungskosten abziehbar sind.

Entscheidung: Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind nicht im Zahlungsjahr absetzbar. Ein Abzug ist erst möglich, wenn die Mittel tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie Ihre WEG-Abrechnungen sorgfältig. Nur tatsächlich verausgabte Beträge (z.B. für Dachreparaturen) sind absetzbar, im Jahr der Verausgabung, nicht der Einzahlung.

BFH, 23.01.2024. IX R 14/23

Immobilien-AfA: Kürzere Restnutzungsdauer nachweisen

Bei Vermietungsimmobilien gilt standardmäßig eine Nutzungsdauer von 50 Jahren (2 % AfA). Der BFH entschied: Die Restnutzungsdauer kann durch Gutachten nach der ImmoWertV nachgewiesen werden, ein aufwendiges Bausubstanzgutachten ist nicht erforderlich.

Bei älteren Gebäuden kann ein Gutachten die jährliche AfA erheblich steigern. Wir prüfen, ob sich das für Ihre Immobilie lohnt.

BFH, 15.10.2024. III B 24/24

Photovoltaik: IAB-Rückgängigmachung fraglich

Viele bildeten 2021 einen Investitionsabzugsbetrag für eine PV-Anlage. Nach der rückwirkenden Steuerbefreiung ab 2022 machten Finanzämter diese IAB rückgängig. Der BFH äußerte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit.

Handlungsbedarf: Wenn Ihr Finanzamt einen PV-IAB rückgängig gemacht hat. Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen!

BFH, 17.07.2024. XI R 8/21

Stromlieferung an Mieter: Selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung

Ein Vermieter erzeugte mit seiner PV-Anlage Strom und verkaufte diesen an Mieter. Der BFH entschied: Die Stromlieferung ist eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, keine Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung. Da Mieter kraft Gesetzes den Stromanbieter frei wählen können und der Strom getrennt abgerechnet wird, ist der Vorsteuerabzug aus den PV-Anschaffungskosten möglich.

Für Vermieter mit PV-Anlage: Wer Strom an Mieter verkauft, erbringt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung, kann aber im Gegenzug Vorsteuer abziehen (sofern keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG greift).

Archiv: Steuerurteile 2019 bis 2023

Wichtige Urteile der Vorjahre zu Betriebsrenten, Riester-Rente, Crowdworkern, innergemeinschaftlichen Lieferungen und mehr.

1. Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien

Zur Ermittlung des Gewerbeertrags sind Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens hinzuzurechnen. Der BFH schloss sich der Auffassung der Finanzverwaltung an und ging vom Vorliegen eines Mietvertrags aus.

2. Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen

Bei einer Entgeltumwandlung zu Gunsten einer Unterstützungskasse wird auch dieser Beitrag in die Grundlohnermittlung einbezogen. Der BFH entschied: In die Bemessungsgrundlage „Grundlohn“ werden auch die Beiträge an die Unterstützungskasse einbezogen.

1. Insolvenz des Arbeitgebers: Schutz von Betriebsrenten

Der EuGH entschied, dass die EU-Richtlinie die Mitgliedsstaaten verpflichtet, „einen gewissen Schutz zu gewährleisten“, wenn Kürzungen offensichtlich unverhältnismäßig sind.

2. Zinssatz von 6 % bei Schuldzinsen verfassungsgemäß?

Das FG Düsseldorf wies die Klage ab. Gegen den typisierten Zinssatz bestanden keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

3. Tickets im Fernverkehr: Rabatt-Freibetrag

Der BFH entschied: Der Rabatt-Freibetrag war auch für Fernverkehrstickets anwendbar.

4. Altersrente: Verfassungswidrige Doppelbesteuerung?

Das Finanzgericht kam zu dem Ergebnis, dass keine verfassungswidrige doppelte Besteuerung vorlag.

1. Ist ein Crowdworker ein Arbeitnehmer?

Das LAG entschied: Zwischen dem Crowdworker und dem Plattformbetreiber bestand kein Arbeitsverhältnis.

2. Elektronischer Einspruch fristgerecht?

Die Einspruchsfrist kann durch Übermittlung aus dem beA an ein beBPo gewahrt werden.

3. Innergemeinschaftliche Lieferung nachweisen

Die glaubhafte Zeugenaussage geht dem mangelhaften Belegnachweis vor.

4. Zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer

Ein Direktanspruch auf Rückzahlung setzt voraus, dass eine Leistung tatsächlich erbracht wurde.

1. Keine Hinzurechnung bei Hotelzimmern für Reiseveranstalter

Der BFH entschied, dass die Entgelte für Hotelzimmer nicht unter die Hinzurechnung fallen.

2. Vermietung und Vermittlung von Ferienwohnungen

Die Beurteilung als Reiseveranstaltung oder Vermittlung richtet sich nach dem Gesamtbild des Einzelfalls.

3. Freistellung: Überstunden ausdrücklich regeln

Fehlt eine deutliche Regelung zu Überstunden, sind diese nicht automatisch abgegolten.

1. Mieterhöhung nach Modernisierung

Die Härtefallregelung muss im Einzelfall geprüft werden. Der Mieter darf nicht automatisch auf eine kleinere Wohnung verwiesen werden.

2. Vergessene Abschreibung: Offenbare Unrichtigkeit

Ein vom Finanzamt übernommenes mechanisches Versehen kann als offenbare Unrichtigkeit korrigiert werden.

3. Innergemeinschaftliche Lieferung: Belege erforderlich

Eine bloße Absichtserklärung für eine Gelangensbestätigung reicht nicht aus.

4. Umzugskosten: Vorsteuerabzug für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist zum Vorsteuerabzug aus Maklerleistungen berechtigt.

1. Riester-Rente: Rückforderung von Zulagen

Die ZfA kann rechtsgrundlos geleistete Zulagen zurückfordern, auch wenn der Anbieter die Zulagen fehlerhaft beantragt hat.

2. Betriebsrat: Widerspruch ja, Blockade nein

Eine Blockadehaltung ist grob betriebsverfassungswidrig und stellt unzulässige Rechtsausübung dar.

1. Bewirtungskosten: Vorsteuerabzug ohne Beleg?

Wenn die unternehmerische Verwendung nachgewiesen und die Aufwendungen angemessen sind, muss der Vorsteuerabzug nicht versagt werden.

2. Selbstständigkeit trotz Eingliederung?

Scheinselbstständigkeit lag vor, da die Lohnbuchhalterin in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert war.

1. Jahresurlaub nicht stundenweise abgeltbar

Nach dem Bundesurlaubsgesetz wird der Urlaubsanspruch in Tagen berechnet. Eine Arbeitszeitverkürzung ersetzt den Jahresurlaub nicht.

2. Kindergeld für EU-Ausländer

Ein Anspruch besteht nur mit inländischem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt.

1. Doppelte Haushaltsführung: Vorfälligkeitsentschädigung

Bei Verkauf der Wohnung am Beschäftigungsort kann die Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.

2. Fahrtenbuch: Verantwortung des Mitarbeiters

Der Mitarbeiter muss selbst für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch sorgen. Der Arbeitgeber kann Nachzahlungen vom Mitarbeiter verlangen.

1. Bargeld: Alles muss versteuert werden

Es gibt keine „Gleichheit im Unrecht“ und keinen Anspruch auf Fehlerwiederholung bei der Rechtsanwendung.

2. Zustimmung der GmbH-Gesellschafter

Bei außergewöhnlichen Geschäften muss die Zustimmung der Gesellschafterversammlung eingeholt werden, auch in der Liquidation.

3. Bewohnerparkausweise nur für Bewohner

Gewerbetreibende haben keinen Anspruch auf Bewohnerparkausweise. Die Parkflächen sind für Bewohner vorgesehen.

1. Urlaubskürzung wegen Elternzeit zulässig

Arbeitgeber dürfen den Urlaubsanspruch kürzen, das gilt auch für den vertraglichen Mehrurlaub. Die Kürzung muss ausdrücklich erklärt werden.

2. Bauleistungen: Umsatzsteuer-Erstattung

Geht ein Bauträger fälschlicherweise davon aus, dass er Steuerschuldner ist, kann er das Entfallen der unzutreffenden Besteuerung geltend machen.

3. Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung

Die erweiterte Kürzung ist einer grundstücksverwaltenden Gesellschaft nicht zu verwehren, wenn sie an einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft beteiligt ist.

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FAQ

Häufige Fragen zum Thema Aktuelle Steuerurteile.

Ein BFH-Urteil gilt zunächst nur für den konkreten Kläger. Erst wenn das Bundesfinanzministerium das Urteil im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht, müssen alle Finanzämter die Entscheidung anwenden.

Ja, wenn Ihr Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Bei günstigen BFH-Urteilen kann ein Einspruch sinnvoll sein, um von der neuen Rechtsprechung zu profitieren.

Bei strittigen Steuerforderungen können Sie AdV (Aussetzung der Vollziehung) beantragen. Dann müssen Sie den strittigen Betrag bis zur Entscheidung nicht zahlen, wichtig, wenn ein BFH-Verfahren zu Ihren Gunsten ausgehen könnte.

Alle Entscheidungen sind auf der Website des Bundesfinanzhofs unter „Entscheidungen online“ abrufbar. Für die rechtliche Einordnung empfehlen wir professionelle Beratung.

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