Immobilie kaufen: was Sie steuerlich beachten sollten
Beim Immobilienkauf fallen erhebliche Nebenkosten an. Einige davon sind steuerlich absetzbar, aber nur, wenn Sie die Immobilie vermieten. Für selbstgenutzte Immobilien gibt es kaum Steuervorteile.
Grunderwerbsteuer
In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % des Kaufpreises. Bei einer Immobilie für 400.000 € sind das 20.000 €, nicht absetzbar, aber Teil der Anschaffungskosten für die AfA.
Notar & Grundbuch
Notar- und Grundbuchkosten betragen zusammen etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Bei vermieteten Immobilien gehören sie zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage.
Maklerkosten
Maklercourtage (oft 3,57 % inkl. MwSt.) zählt ebenfalls zu den Anschaffungsnebenkosten. Bei selbstgenutzten Immobilien ist sie nicht absetzbar.
Tipp: Kaufvertrag prüfen lassen
Der Kaufpreis sollte, wenn möglich, zwischen Gebäude und Grundstück aufgeteilt werden. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig. Eine saubere Aufteilung im Kaufvertrag erspart später Diskussionen mit dem Finanzamt.
Immobilie vermieten: so nutzen Sie alle Steuervorteile
Bei vermieteten Immobilien können Sie fast alle Kosten steuerlich geltend machen. Das Herzstück ist die Abschreibung (AfA), sie reduziert Ihre Steuerlast über Jahrzehnte.
Abschreibung (AfA) im Überblick
GebäudetypAfA-SatzDauer
Neubau ab 2023 (linear)3 %33 Jahre
Altbau 1925 bis 2022 (linear)2 %50 Jahre
Altbau vor 1925 (linear)2,5 %40 Jahre
Neubau Okt 2023. Sept 2029 (degressiv)5 %vom Restwert
+ Sonder-AfA § 7b (bei Neubau)+ 5 %4 Jahre
Stand 2025. Die degressive AfA gilt nur für Vermietung, nicht für Eigennutzung.
Diese Kosten können Sie absetzen
FinanzierungskostenDarlehenszinsen, Disagio, Bereitstellungszinsen
Laufende KostenHausverwaltung, Versicherungen, Grundsteuer
InstandhaltungReparaturen, Renovierungen, Modernisierungen
Nebenkosten (nicht umlagefähig)Leerstandskosten, Mietausfallversicherung
Fahrtkosten zur Immobilie0,30 €/km (ab 21. km: 0,38 €/km)
Immobilien Steuerberater Oldenburg: Spekulationssteuer vermeiden
Beim Verkauf einer Immobilie kann Spekulationssteuer anfallen, abhängig davon, wie lange Sie die Immobilie besitzen und wie Sie sie genutzt haben. Die Steuer kann erheblich sein, weil der Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert wird.
Vermietete Immobilien
Bei vermieteten Immobilien gilt eine Spekulationsfrist von 10 Jahren. Verkaufen Sie vorher, müssen Sie den Gewinn versteuern.
Achtung: Die in Anspruch genommene AfA wird dem Gewinn hinzugerechnet, das erhöht die Steuerlast.
Selbstgenutzte Immobilien
Haben Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren selbst bewohnt, ist der Verkauf steuerfrei.
Das gilt auch, wenn Sie nicht das gesamte Jahr dort gewohnt haben, es reicht ein Tag im ersten und letzten Jahr.
Drei-Objekt-Grenze
Verkaufen Sie mehr als 3 Immobilien in 5 Jahren, stuft das Finanzamt Sie als gewerblichen Händler ein.
Folge: Gewerbesteuer, keine Spekulationsfrist, Umsatzsteuerpflicht.
Steuerfalle: Arbeitszimmer in selbstgenutzter Immobilie
Haben Sie ein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht, ist dieser Anteil beim Verkauf nicht steuerfrei. Der anteilige Gewinn muss versteuert werden, auch wenn die Immobilie sonst selbstgenutzt war.
Rechenbeispiel: So wirkt die AfA
Die Abschreibung reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen, je höher Ihr Steuersatz, desto größer der Effekt.
Ausgangslage:
Kaufpreis Immobilie: 400.000 €
davon Gebäudeanteil: 320.000 €
Baujahr: 2024 (Neubau)
AfA-Satz (linear): 3 %
Jährliche AfA: 9.600 €
Steuerersparnis:
Zu versteuerndes Einkommen: 80.000 €
Grenzsteuersatz: 42 %
Steuerersparnis pro Jahr: ca. 4.030 €
Bei Nutzung der degressiven AfA (5 %) + Sonder-AfA (5 %) wären es im ersten Jahr sogar 32.000 € AfA = ca. 13.440 € Steuerersparnis.
Sonderfall: Denkmalgeschützte Immobilien
Denkmalimmobilien bieten besondere Steuervorteile, auch für Selbstnutzer. Die Sanierungskosten können mit erhöhten Sätzen abgeschrieben werden.
Bei Vermietung
Sanierungskosten können mit 9 % für 8 Jahre und anschließend 7 % für 4 Jahre abgeschrieben werden, insgesamt 100 % in 12 Jahren.
Bei Selbstnutzung
Auch Selbstnutzer können Sanierungskosten absetzen: 9 % für 10 Jahre = 90 % der Kosten. Eine der wenigen Steuervorteile für Eigenheimbesitzer.
Immobilien Steuerberater Oldenburg: unsere Leistungen
Wir begleiten Sie bei allen steuerlichen Fragen rund um Ihre Immobilie, von der ersten Überlegung bis zur Steuererklärung.
Vor dem Kauf
Steuerliche Analyse der Investition, Prüfung der AfA-Möglichkeiten, Gestaltungsberatung zur Kaufvertragsstruktur, Finanzierungsoptimierung.
Während der Vermietung
Anlage V in der Steuererklärung, Erfassung aller Werbungskosten, Berechnung der AfA, Prüfung von Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten.
Vor dem Verkauf
Berechnung der Spekulationssteuer, Prüfung der Fristen, Optimierung des Verkaufszeitpunkts, Vermeidung der Drei-Objekt-Grenze.