Abgeltungsteuer: so werden Kapitalerträge besteuert
Zinsen, Dividenden sowie Kursgewinne werden in Deutschland pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, weshalb die tatsächliche Belastung etwas höher ausfällt. Da die Steuer direkt von Ihrer Bank einbehalten wird, ist damit Ihre Steuerpflicht in der Regel abgegolten.
Ohne Kirchensteuer
Abgeltungsteuer: 25,00 %
Dazu Solidaritätszuschlag: 1,375 %
Somit insgesamt: 26,375 %
Mit Kirchensteuer (8 %)
Zuzüglich Soli und Kirchensteuer: 2,78 %
Folglich insgesamt: ca. 27,82 %
Mit Kirchensteuer (9 %)
Einschließlich Soli und Kirchensteuer: 2,99 %
Also insgesamt: ca. 27,99 %
Tipp: Günstigerprüfung beantragen
Falls Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Dadurch rechnet das Finanzamt mit dem niedrigeren Satz und erstattet Ihnen anschließend die Differenz.
Sparerpauschbetrag: bis hierhin steuerfrei
Der Sparerpauschbetrag ist Ihr steuerlicher Freibetrag für Kapitalerträge. Dadurch bleiben Zinsen, Dividenden sowie Kursgewinne bis zu dieser Grenze steuerfrei, allerdings nur dann, wenn Sie zuvor einen Freistellungsauftrag erteilt haben.
Freibeträge 2025
StatusSparerpauschbetrag
Alleinstehend1.000 €
Verheiratet oder Lebenspartnerschaft2.000 €
Pro Kind mit eigenem Depot1.000 €
Freistellungsauftrag richtig nutzen
Zunächst bei der Bank einrichtenOhne Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch Steuern ab, obwohl Sie unter 1.000 € liegen.
Anschließend auf mehrere Banken aufteilenVerteilen Sie den Betrag entsprechend Ihrer erwarteten Erträge, damit nichts verschenkt wird.
Außerdem regelmäßig überprüfenBei Heirat, Kontowechsel oder wenn sich die Zinsen ändern, sollten Sie die Verteilung anpassen.
Dabei Steuer-ID nicht vergessenOhne Steuer-ID muss die Bank die Abgeltungsteuer trotzdem abführen.
Diese Kapitalerträge sind steuerpflichtig
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen alle Erträge, die Sie aus Geldanlagen erzielen. Da die Abgeltungsteuer direkt an der Quelle einbehalten wird, müssen Sie in den meisten Fällen selbst nichts weiter unternehmen.
Zinsen
Hierzu zählen Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch, Anleihen, Bundesschatzbriefe sowie Zinsen aus Privatdarlehen.
Dividenden
Dazu gehören Ausschüttungen von Aktien, ETFs, Fonds sowie Genossenschaftsanteilen.
Kursgewinne
Ebenso steuerpflichtig sind Gewinne beim Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds, Zertifikaten oder Optionsscheinen.
Sonstige
Auch Stillhalterprämien, Erträge aus Termingeschäften und Erstattungszinsen vom Finanzamt zählen dazu.
Kryptowährungen: Sonderregeln für Bitcoin & Co.
Kryptowährungen werden steuerlich anders behandelt als klassische Kapitalanlagen, weil sie als „private Wirtschaftsgüter“ gelten. Deshalb unterliegen sie nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Die wichtigste Regel:
Wenn Sie Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen länger als ein Jahr halten, sind Gewinne beim Verkauf komplett steuerfrei, unabhängig davon, wie hoch sie ausfallen. Falls Sie jedoch vorher verkaufen, gilt eine Freigrenze von 1.000 €.
Steuerpflichtig
✗ Verkauf innerhalb von 12 Monaten✗ Jeder Tausch Krypto gegen Krypto, beispielsweise BTC → ETH✗ Bezahlung mit Krypto, da dies als Verkauf gilt✗ Sämtliche Staking- sowie Lending-Erträge
Steuerfrei
- Sofern Gewinne unter 1.000 € Freigrenze liegen ✓ Transfer zwischen eigenen Wallets, weil kein Verkauf ✓ Der bloße Kauf, da erst der Verkauf relevant ist
Wichtige Regeln
Für die Berechnung gilt das FIFO-PrinzipStaking verlängert die Haltefrist allerdings nichtZudem besteht Dokumentationspflicht für alle TransaktionenDie Angabe erfolgt in der Anlage SO
Achtung: Dokumentationspflicht seit 2025 verschärft
Das BMF-Schreiben vom März 2025 verlangt eine vollständige sowie nachvollziehbare Dokumentation aller Krypto-Transaktionen. Wer die Haltefrist und Anschaffungskosten nicht nachweisen kann, riskiert daher erhebliche Steuernachteile.
Verlustverrechnung: Verluste steuerlich nutzen
Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden und senken dadurch Ihre Steuerlast. Allerdings gelten unterschiedliche Regeln je nach Art des Verlustes, weshalb eine genaue Prüfung wichtig ist.
Aktienverluste
Diese können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Falls Sie die Verluste nicht nutzen können, werden sie in den Aktien-Verlustverrechnungstopf übertragen.
Sonstige Verluste
Anders verhält es sich bei ETFs, Fonds, Anleihen oder Zertifikaten: Solche Verluste können mit allen anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, also auch mit Zinsen sowie Dividenden.
Krypto-Verluste
Hierbei ist zu beachten, dass Verluste aus Krypto-Verkäufen innerhalb der Haltefrist nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden können, jedoch nicht mit Kapitalerträgen.
Tipp: Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen
Wenn Sie Depots bei verschiedenen Banken haben, können Sie sich eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Dadurch können Sie Verluste der einen Bank mit Gewinnen der anderen Bank über die Steuererklärung verrechnen.
Nichtveranlagungsbescheinigung: komplett steuerfrei
Falls Ihr gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, können Sie eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Dadurch zieht die Bank überhaupt keine Abgeltungsteuer ab, selbst dann nicht, wenn Ihre Erträge über dem Sparerpauschbetrag liegen.
Für wen geeignet?
Insbesondere für Studierende, Rentner mit geringer Rente, Kinder mit eigenem Depot sowie Geringverdiener, also alle, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Grundfreibetrag 2025
Dieser beträgt 12.096 € für Alleinstehende sowie 24.192 € für Verheiratete.
So beantragen Sie sie
Reichen Sie das entsprechende Formular beim Finanzamt ein. Die Bescheinigung gilt anschließend drei Jahre und muss bei allen Banken vorgelegt werden.
Kapitalvermögen Steuerberater Oldenburg: unsere Leistungen
Bei Kapitalerträgen holen wir für Sie das Maximum heraus, ob Freistellungsauftrag, Günstigerprüfung oder Krypto-Steuererklärung. Dabei behalten wir stets Ihre individuelle Situation im Blick.
Anlage KAP
Die Anlage KAP erstellen wir für Sie, wobei wir die Günstigerprüfung prüfen und zu viel gezahlte Steuern zurückholen.
Krypto-Steuererklärung
Ihre Krypto-Transaktionen bereiten wir auf, berechnen dabei Gewinne sowie Verluste und erstellen anschließend die Anlage SO.
Verlustverrechnung
Außerdem optimieren wir Ihre Verlustverrechnung über alle Depots hinweg, indem wir Verlustvortrag sowie -rücktrag gezielt nutzen.
Ausländische Erträge
Wir kümmern uns auch um die Anrechnung ausländischer Quellensteuer, sodass eine Doppelbesteuerung vermieden wird.