Infopool · Unternehmensgründung

Unternehmensgründung Oldenburg: Der Weg in die Selbstständigkeit

Sie planen eine Unternehmensgründung in Oldenburg? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihren Start in die Selbstständigkeit, von der Rechtsformwahl über Fördermittel bis zu den steuerlichen Pflichten. Denn wer gut vorbereitet gründet, vermeidet teure Fehler.

Quellen: Statistisches Bundesamt, KfW Gründungsmonitor 2024

Steuerberater Oldenburg: Unternehmensgründung
Neugründungen in Deutschland 2024594.500
starten als Einzelunternehmen80 %
Gründungszuschuss möglich15.000 €
Anmeldefrist beim Finanzamt4 Wochen

Erste Schritte bei der Unternehmensgründung in Oldenburg

Bevor Sie Ihr Unternehmen anmelden, sollten Sie einige grundlegende Entscheidungen treffen. Diese betreffen vor allem die Rechtsform, die Finanzierung und die steuerliche Erfassung.

Steuerliche Erfassung:

Innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt über ELSTER einreichen. Wir unterstützen Sie dabei und stellen sicher, dass alle Angaben korrekt sind.

Gewerbeanmeldung

Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe beim Gewerbeamt Oldenburg an. Die Gebühr beträgt ca. 20 bis 40 €. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung.

Handelsregister

Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Dies erfolgt über einen Notar. Die Kosten variieren je nach Stammkapital.

GeschäftskontoTrennen Sie private und geschäftliche Finanzen von Anfang an. Bei Kapitalgesellschaften ist ein Geschäftskonto Pflicht, für Einzelunternehmer empfehlenswert.
Rechtsformen für die Unternehmensgründung Oldenburg im VergleichDie Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftung, Steuern und Formalitäten. Hier die wichtigsten Optionen für Gründer:
Rechtsform Startkapital Haftung Gewerbesteuer Geeignet für
Einzelunternehmen keins unbeschränkt persönlich ab 24.500 € Gewinn Kleingewerbe, Freiberufler
GbR keins unbeschränkt, gesamtschuldnerisch ab 24.500 € Gewinn Teams, Praxisgemeinschaften
UG (haftungsbeschränkt) ab 1 € auf Stammkapital beschränkt ab 1. Euro Startups, geringes Kapital
GmbH 25.000 € auf Stammkapital beschränkt ab 1. Euro Wachstum, Investoren

Tipp für Gründer: Die meisten starten als Einzelunternehmen. Damit bleiben die Gründungskosten niedrig. Eine spätere Umwandlung in eine GmbH ist jederzeit möglich.

Freiberufler vs. Gewerbetreibende: Freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten) zahlen keine Gewerbesteuer und benötigen keine Gewerbeanmeldung.

Fördermittel für Ihre UnternehmensgründungFür Gründer gibt es zahlreiche Förderprogramme. Diese müssen Sie in der Regel vor der Gründung beantragen. Wir prüfen, welche Förderungen für Sie infrage kommen.

Gründungszuschuss

Für ALG-I-Empfänger: 6 Monate das letzte Arbeitslosengeld plus 300 € monatlich. Danach optional 9 weitere Monate à 300 €. Infos bei der Agentur für Arbeit.

Einstiegsgeld (Jobcenter)Für Bürgergeld-Empfänger: Zuschuss zum Lebensunterhalt bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Höhe und Dauer individuell, maximal 24 Monate.

KfW-Gründerkredit StartGeld

Kredit bis 125.000 € für Investitionen und Betriebsmittel. Günstige Zinsen, tilgungsfreie Anlaufzeit. Infos bei der KfW-Bank.

NBank-Förderungen (Niedersachsen)

Das Land Niedersachsen bietet über die NBank verschiedene Programme: Gründungscoaching, Mikrokredite und Bürgschaften.

Wichtig: Die meisten Fördermittel müssen Sie beantragen, bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden oder Verträge abschließen. Sprechen Sie uns daher frühzeitig an.

Steuerliche Pflichten nach der UnternehmensgründungAls Unternehmer haben Sie verschiedene steuerliche Pflichten. Diese hängen von Ihrer Rechtsform und Ihrem Umsatz ab.
EinkommensteuerEinzelunternehmer und Personengesellschaften zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn. Der Steuersatz steigt progressiv von 14 % bis 45 %.Grundfreibetrag 2025: 12.096 €
UmsatzsteuerDie Umsatzsteuer (19 % oder 7 %) wird auf Ihre Leistungen erhoben und ans Finanzamt abgeführt. Kleinunternehmer können davon befreit sein.Kleinunternehmergrenze: 25.000 € Umsatz
GewerbesteuerGewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer an die Gemeinde. Einzelunternehmer haben einen Freibetrag. Freiberufler sind ausgenommen.Freibetrag: 24.500 € Gewinn

Kleinunternehmerregelung: lohnt sie sich?

Ab 2025 gilt: Wer im Vorjahr maximal 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Vorteil: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen. Nachteil: kein Vorsteuerabzug für Ihre Einkäufe. Bei hohen Investitionen zu Beginn kann der Verzicht auf die Regelung sinnvoll sein.

Checkliste für Ihre Unternehmensgründung

Vor der Gründung

  • Geschäftsidee prüfen und Businessplan erstellen
  • Rechtsform wählen
  • Fördermittel recherchieren und beantragen
  • Finanzierung sicherstellen
  • Steuerberater einbinden

Nach der Gründung

  • Gewerbe anmelden (falls erforderlich)
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Geschäftskonto eröffnen
  • Buchhaltung einrichten
  • Versicherungen abschließen

FAQ

Häufige Fragen zum Thema Unternehmensgründung.

Ein Steuerberater ist keine Pflicht, aber sehr empfehlenswert. Wir helfen Ihnen bei der Wahl der passenden Rechtsform, bereiten den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vor und beantragen ggf. die passende Förderung. So vermeiden Sie typische Anfängerfehler, die später teuer werden können.

Die Kosten variieren je nach Rechtsform erheblich. Ein Einzelunternehmen können Sie mit ca. 20 bis 40 € Gebühr für die Gewerbeanmeldung starten. Eine GmbH kostet hingegen mindestens 25.000 € Stammkapital plus Notar- und Registergebühren von ca. 500 bis 1.500 €. Die UG ist mit 1 € Stammkapital die günstigere Alternative zur GmbH.

Grundsätzlich sind alle Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie jedoch von der Umsatzsteuer, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Ob sich die Regelung für Sie lohnt, hängt von Ihren geplanten Investitionen und Ihrer Zielgruppe ab.

Pflicht ist für die meisten Selbstständigen nur die Krankenversicherung. Dringend empfohlen sind jedoch: Betriebshaftpflichtversicherung, ggf. Berufshaftpflicht (z.B. für Berater) und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Altersvorsorge sollten Sie ebenfalls frühzeitig planen, als Selbstständiger sind Sie nicht automatisch rentenversichert.

Unternehmensgründung in Oldenburg: wir begleiten Sie

Von der Rechtsformwahl bis zur ersten Steuererklärung: Wir unterstützen Gründer in Oldenburg mit steuerlicher Expertise. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

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