Als Unternehmer stehen Sie vor der Herausforderung, zahlreiche Steuertermine im Jahresverlauf einzuhalten. Versäumte Fristen führen zu Verspätungszuschlägen. Im schlimmsten Fall drohen Schätzungen durch das Finanzamt.
Ein bewährtes Instrument ist die Dauerfristverlängerung. Gegen Zahlung einer Sondervorauszahlung verlängert sich Ihre Abgabefrist um einen Monat. Das verschafft Ihnen mehr Spielraum bei der Erstellung Ihrer Anmeldungen.
Die Schonfrist beträgt drei Tage nach dem Fälligkeitstermin. Entscheidend ist der Zahlungseingang beim Finanzamt. Das Absendedatum spielt keine Rolle. Planen Sie Überweisungen daher rechtzeitig ein.
Dokumentieren Sie alle Termine systematisch. Weisen Sie Zahlungen frühzeitig an, so dass Sie unnötige Zuschläge vermeiden können.
Als Ihre Steuerberater in Oldenburg überwachen wir sämtliche Fristen für Sie. Damit helfen wir Ihnen, dass Sie keine Termine verpassen. Sie können sich vollständig auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Bei Fragen zu Ihren Steuerterminen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.