Infopool · Betriebliche Steuern

Betriebliche Steuern: Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuer

Als Steuerberater für betriebliche Steuern in Oldenburg unterstützen wir Unternehmen, Selbstständige sowie Freiberufler bei allen steuerlichen Pflichten, denn von der Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis zur E-Rechnung gibt es viel zu beachten.

Dabei optimieren wir Ihre Steuerlast legal und halten Sie über aktuelle Änderungen wie die neuen Kleinunternehmer-Grenzen 2025 auf dem Laufenden.

Die wichtigsten Zahlen für Unternehmen 2025

Steuerberater Oldenburg: Betriebliche Steuern
Gewerbesteuer-Hebesatz Oldenburg439 %
Körperschaftsteuer15 %
Umsatzsteuer Regelsatz19 %
Kleinunternehmer-Grenze 202525.000 €

Gewerbesteuer: die wichtigste Steuer für Gewerbetreibende

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die jeder Gewerbebetrieb zahlen muss. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab, in Oldenburg liegt dieser bei 439 %. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Architekten sind hingegen von der Gewerbesteuer befreit.

So wird die Gewerbesteuer berechnet

BerechnungsschrittBetrag / Faktor
Gewinn aus GewerbebetriebAusgangswert
+ Hinzurechnungen / − Kürzungenindividuell
− Freibetrag (nur Einzelunternehmer/Personenges.)24.500 €
= Gewerbeertrag × Steuermesszahl3,5 %
× Hebesatz Oldenburg439 %

Rechenbeispiel Oldenburg

Einzelunternehmer mit 80.000 € Gewinn:

Gewinn80.000 €
− Freibetrag24.500 €
= Gewerbeertrag55.500 €
× 3,5 % Messzahl1.942,50 €
× 439 % Hebesatz8.528 €

Gewerbesteuer pro Jahr in Oldenburg

Tipp: Anrechnung auf die Einkommensteuer

Einzelunternehmer sowie Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen. Dabei rechnet das Finanzamt das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags an, wodurch die Gewerbesteuer bei einem Hebesatz bis 400 % faktisch neutralisiert wird. In Oldenburg mit 439 % verbleibt allerdings eine geringe Mehrbelastung.

Körperschaftsteuer: die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften

Die Körperschaftsteuer ist die Ertragsteuer für juristische Personen wie GmbH, UG oder AG. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es keinen progressiven Tarif, stattdessen beträgt der Steuersatz einheitlich 15 %, unabhängig von der Gewinnhöhe.

Steuersatz 2025

Körperschaftsteuer: 15,00 %

Solidaritätszuschlag (5,5 %): 0,825 %

Somit insgesamt: 15,825 %

Gesamtbelastung GmbH

Körperschaftsteuer + Soli: 15,825 %

Gewerbesteuer Oldenburg: ca. 15,4 %

Folglich insgesamt: ca. 31,2 %

Geplante Senkung

Ab 2028 wird die Körperschaftsteuer schrittweise gesenkt:

2028: 14 % → 2029: 13 %

2030: 12 % → 2031: 11 %

Ab 2032: nur noch 10 %

Wer zahlt Körperschaftsteuer?

Körperschaftsteuerpflichtig sind alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), Genossenschaften, Vereine sowie Stiftungen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Einzelunternehmer und Personengesellschaften zahlen hingegen keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer.

Umsatzsteuer: Mehrwertsteuer richtig abrechnen

Die Umsatzsteuer wird auf nahezu alle Waren sowie Dienstleistungen erhoben. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, diese auf Ihren Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig können Sie jedoch die gezahlte Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.

Regelsteuersatz

19 %Dieser Satz gilt für die meisten Waren sowie Dienstleistungen in Deutschland.

Ermäßigter Steuersatz

7 %Hiervon profitieren Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunst, ÖPNV sowie bestimmte weitere Güter.

Vorsteuerabzug

Die Umsatzsteuer, die Sie selbst für betriebliche Einkäufe zahlen, können Sie als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Voranmeldung

Je nach Umsatz monatlich, quartalsweise oder jährlich. Im Gründungsjahr sowie bei mehr als 7.500 € Vorjahres-USt ist die monatliche Abgabe Pflicht.

Kleinunternehmerregelung 2025: die neuen Grenzen NEU

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung. Diese wurden zwar deutlich angehoben, allerdings handelt es sich nun um harte Grenzen, bei Überschreitung müssen Sie daher sofort zur Regelbesteuerung wechseln.

Die wichtigste Änderung:

Die Umsatzgrenzen sind jetzt Netto-Werte und keine Prognosen mehr. Sobald Sie die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschreiten, müssen Sie sofort auf allen folgenden Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen.

Alte vs. neue Grenzen

GrenzeBis 2024Ab 2025
Vorjahresumsatz22.000 € brutto25.000 € netto
Laufendes Jahr50.000 € (Prognose)100.000 € (hart)
Bei ÜberschreitungAb nächstem JahrSofort wechseln

Weitere Neuerungen 2025

EU-weite Nutzung möglichDeutsche Kleinunternehmer können die Regelung nun auch in anderen EU-Ländern nutzen, und umgekehrt.
Keine USt-Erklärung mehr nötigAuch die jährliche Umsatzsteuererklärung (Nullmeldung) entfällt für Kleinunternehmer komplett.
E-Rechnung: Empfang ja, Versand neinAußerdem müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können, sind jedoch nicht verpflichtet, selbst welche auszustellen.

Achtung: Sofortiger Wechsel bei Überschreitung

Überschreiten Sie im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze, müssen Sie ab dieser Rechnung Umsatzsteuer ausweisen. Die bis dahin erzielten Umsätze bleiben zwar steuerfrei, doch alle weiteren Rechnungen des Jahres unterliegen der Regelbesteuerung.

E-Rechnung 2025: was Unternehmen jetzt beachten müssen NEU

Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Rechnung im B2B-Bereich Pflicht. Alle Unternehmen müssen deshalb E-Rechnungen empfangen können, für den Versand gelten hingegen Übergangsfristen bis 2028.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung im strukturierten XML-Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD), die maschinell verarbeitet werden kann.PDF-Rechnungen zählen nicht als E-Rechnung!

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle inländischen B2B-Umsätze zwischen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sowie Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind hingegen ausgenommen.

Formate

XRechnung: Reines XML-Format, besonders für Behörden geeignet

ZUGFeRD: PDF mit eingebetteten XML-Daten (hybrid)

Zeitplan: Wann gilt was?

Ab 01.01.2025

Empfang verpflichtend: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen sowie verarbeiten können. Eine E-Mail-Adresse reicht dafür zunächst aus.

Bis 31.12.2026

Übergangszeit: Papierrechnungen sowie PDF-Rechnungen (mit Zustimmung des Empfängers) bleiben für B2B-Umsätze weiterhin zulässig.

Bis 31.12.2027

Kleine Unternehmen: Unternehmen mit Vorjahresumsatz unter 800.000 € dürfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden.

Ab 01.01.2028

Vollständige Pflicht: Dann müssen alle inländischen B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausgestellt werden.

Tipp: Jetzt vorbereiten

Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen erstellen sowie verarbeiten kann. Falls nicht, ist jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Update. Kostenlose Viewer wie der ELSTER E-Rechnungs-Viewer helfen beim Lesen von XML-Dateien.

Betriebsausgaben: diese Kosten senken Ihre Steuerlast

Betriebsausgaben mindern Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast. Allerdings müssen sie betrieblich veranlasst sein sowie ordnungsgemäß dokumentiert werden. Folgende Ausgaben können Sie in der Regel absetzen:

Miete & Nebenkosten

BüromieteLagerflächenStrom, Wasser, HeizungHäusliches Arbeitszimmer (anteilig)

Personal

Gehälter und LöhneSozialversicherungsbeiträgeFortbildungskostenBetriebliche Altersvorsorge

Fahrzeuge

Kauf oder LeasingKraftstoffVersicherung und SteuerReparaturen

Weitere Ausgaben

Büromaterial & SoftwareTelefon & InternetVersicherungenSteuerberatungskosten

Eingeschränkt absetzbar: Bewirtung und Geschenke

Bewirtungskosten sind nur zu 70 % absetzbar, wobei ein detaillierter Beleg mit Anlass sowie Teilnehmern erforderlich ist. Geschenke an Geschäftspartner können Sie bis maximal 50 € pro Person und Jahr absetzen, darüber hinaus entfällt der Abzug hingegen komplett.

Betriebliche Steuern Steuerberater Oldenburg: unsere Leistungen

Bei betrieblichen Steuern holen wir für Sie das Maximum heraus, von der Gewerbesteuererklärung über die Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zur E-Rechnungs-Beratung.

Steuererklärungen

Die Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer- sowie Umsatzsteuererklärung erstellen wir für Sie termingerecht, wobei wir alle Optimierungsmöglichkeiten prüfen.

Laufende Buchhaltung

Ihre Finanzbuchhaltung übernehmen wir komplett, inklusive Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Kontenabstimmung sowie betriebswirtschaftlicher Auswertung.

Rechtsformwahl

Außerdem beraten wir Sie zur passenden Rechtsform, denn ob Einzelunternehmen, GmbH oder Holding, jede Variante hat steuerliche Vor- und Nachteile.

E-Rechnung & Digitalisierung

Wir unterstützen Sie auch bei der Einführung der E-Rechnung, damit Sie die neuen Pflichten rechtzeitig und ohne Mehraufwand erfüllen.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema Betriebliche Steuern.

Nein, Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure oder Journalisten sind von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ein sogenanntes freies Beruf ausüben. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Ihre Tätigkeit nicht als gewerblich eingestuft wird, beispielsweise durch umfangreiche Handelstätigkeit.

Der größte Vorteil ist die Zeitersparnis: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen, keine Voranmeldungen abgeben und seit 2025 auch keine Jahreserklärung mehr einreichen. Allerdings können Sie dadurch auch keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen, weshalb sich die Regelung vor allem bei geringen betrieblichen Ausgaben lohnt.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Falls Sie dies verweigern oder technisch nicht eingerichtet haben, riskieren Sie Probleme mit dem Vorsteuerabzug, da der Rechnungsaussteller nicht verpflichtet ist, Ihnen stattdessen eine Papierrechnung zu schicken.

Die effektivste Methode ist die Gewinnoptimierung durch legitime Betriebsausgaben sowie Investitionsabzugsbeträge. Zudem können Sie bei Standortwahl den Hebesatz verschiedener Gemeinden vergleichen. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird ein Teil der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die tatsächliche Belastung geringer ausfällt.

Fragen zu betrieblichen Steuern?

Dann vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit unserem Steuerberater-Team in Oldenburg. Dabei prüfen wir Ihre steuerliche Situation und zeigen Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf.

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