Wann wird Erbschaftsteuer fällig?
Grundsätzlich ist jede Erbschaft steuerpflichtig. Ob Sie tatsächlich zahlen müssen, hängt davon ab, wie viel Sie erben und in welchem Verhältnis Sie zum Verstorbenen standen. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag, und desto niedriger der Steuersatz.
Meldepflicht:
Sie müssen eine Erbschaft innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis formlos beim Finanzamt melden. Das gilt auch dann, wenn Sie vermuten, dass keine Steuer anfällt. Das Finanzamt entscheidet anschließend, ob eine Erbschaftsteuererklärung erforderlich ist.
Die drei Steuerklassen: und was sie bedeuten
Diese Steuerklassen haben nichts mit der Lohnsteuer zu tun. Sie bestimmen, wie hoch Ihr Freibetrag ist und welcher Steuersatz auf das darüber hinausgehende Erbe anfällt.
Steuerklasse I
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel sowie Eltern und Großeltern (bei Erbschaft), wir nutzen alle Freibeträge von 100.000 € bis 500.000 €.Steuersatz: 7 %. 30 %
Steuerklasse II
Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehepartner, der Freibetrag beträgt hier nur 20.000 €.Steuersatz: 15 %. 43 %
Steuerklasse III
Alle übrigen Erben wie Freunde, Bekannte, entfernte Verwandte oder Lebensgefährten ohne Eintragung, ebenfalls nur 20.000 € Freibetrag.Steuersatz: 30 %. 50 %
Ein Beispiel: Kind erbt Immobilie und Depot
Wie viel Erbschaftsteuer tatsächlich anfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Hier ein konkretes Rechenbeispiel:
Ausgangslage:
Immobilie: 350.000 €
Wertpapierdepot: 200.000 €
Gesamterbe: 550.000 €
Freibetrag Kind: 400.000 €
Zu versteuern: 150.000 €
Berechnung:
Steuerklasse I (Kind)
Steuersatz bei 150.000 €: 11 %
Erbschaftsteuer: 16.500 €
Zum Vergleich: Würde ein Neffe dieselbe Summe erben, läge die Steuer bei 46.000 € (20 % nach nur 20.000 € Freibetrag).
Erbschaftssteuer Oldenburg: diese Gestaltungsmöglichkeiten prüfen wir
Die Erbschaftsteuer lässt sich durch vorausschauende Planung oft erheblich reduzieren. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche Optionen in Ihrem Fall sinnvoll sind.
Schenkung zu Lebzeiten:
Die Freibeträge für Schenkungen können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Wer frühzeitig schenkt, kann so größere Vermögen steuerfrei übertragen, und erlebt die Freude der Beschenkten noch mit.
Immobilien & Familienheim
Selbstgenutztes Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden. Nießbrauch-Modelle reduzieren den steuerlichen Wert bei Schenkungen deutlich.
Testamentsgestaltung
Ein Berliner Testament ist beliebt, kann aber zur Steuerfalle werden. Mit Vermächtnissen und Teilungsanordnungen lässt sich die Steuerlast oft besser verteilen.
Zusätzliche Freibeträge
Versorgungsfreibeträge, Hausratfreibeträge, Nachlassverbindlichkeiten, wir prüfen, welche Abzüge in Ihrem Fall noch möglich sind und oft übersehen werden.
Weitere Freibeträge, die oft übersehen werden
Versorgungsfreibetrag Ehepartner256.000 €
Versorgungsfreibetrag Kinder (bis 27 J.)bis 52.000 €
Hausrat (Steuerklasse I)41.000 €
Bewegliche Gegenstände (Kl. I)12.000 €
Hausrat + Gegenstände (Kl. II/III)12.000 €
Nachlasskosten-Pauschale (neu 2025)15.000 €
Stand: 2025. Die Nachlasskosten-Pauschale wurde zum 1.1.2025 von 10.300 € auf 15.000 € erhöht. Quelle: Bundesfinanzministerium
Tipp: Frühzeitige Planung spart oft Zehntausende Euro
Wer erst nach dem Erbfall zum Steuerberater kommt, kann nur noch reagieren. Wer vorher kommt, kann gestalten. Gerade bei Immobilien, größeren Vermögen oder komplizierten Familienverhältnissen lohnt sich ein Beratungsgespräch, nicht erst im Erbfall, sondern idealerweise schon zu Lebzeiten des Erblassers.
8 legale Wege, Erbschaftsteuer zu sparen
Grundsätzlich ist jede Erbschaft steuerpflichtig. Als Experten für Erbschaftssteuer in Oldenburg erklären wir Ihnen, ob Sie tatsächlich zahlen müssen, das hängt davon ab, wie viel Sie erben und in welchem Verhältnis Sie zum Verstorbenen standen.
Schenkung alle 10 JahreDie Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Ein Ehepaar kann so z.B. einem Kind über 30 Jahre steuerfrei 2,4 Mio. € übertragen (3 × 400.000 € × 2 Elternteile).
Nießbrauch bei ImmobilienSie schenken eine Immobilie, behalten aber das Wohnrecht oder die Mieteinnahmen. Der steuerliche Wert sinkt dadurch um 30 bis 60 %, je nach Alter des Schenkers.
Kettenschenkung über EhepartnerStatt direkt ans Kind zu schenken: erst an den Ehepartner (500.000 € Freibetrag), dann vom Partner ans Kind (400.000 €). So nutzen Sie beide Freibeträge.
Familienheim steuerfrei vererbenEhepartner können das selbstgenutzte Heim komplett steuerfrei erben. Kinder bis 200 qm, wenn sie 10 Jahre darin wohnen bleiben. Zusätzlich zum Freibetrag.
GüterstandsschaukelEhepaare wechseln kurzzeitig den Güterstand. Bei der Auflösung der Zugewinngemeinschaft entsteht ein steuerfreier Ausgleichsanspruch, ideal für große Vermögen.
Berliner Testament vermeidenBeim klassischen Berliner Testament erben Kinder erst nach dem Tod beider Eltern, und verschenken den Freibetrag des ersten Elternteils. Ein Supervermächtnis löst das Problem.
Enkel einbeziehenJeder Enkel hat einen eigenen Freibetrag von 200.000 €. Wer Vermögen auf mehrere Generationen verteilt, nutzt mehr Freibeträge und spart erheblich Steuern.
Betriebsvermögen-VerschonungFirmenvermögen kann zu 85 % oder sogar 100 % steuerfrei übertragen werden, wenn bestimmte Bedingungen (Lohnsumme, Haltefristen) eingehalten werden.
Wichtig: Gestaltungsmissbrauch vermeiden
Alle genannten Strategien sind legal, aber nur, wenn sie richtig umgesetzt werden. Kettenschenkungen brauchen echte Zeitabstände, Nießbrauch muss notariell vereinbart werden, und die 10-Jahres-Fristen müssen eingehalten werden. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie handeln.