Jahresabschluss Oldenburg

Jahresabschluss vom Steuerberater in Oldenburg: Zahlen, die Ihre Geschichte erzählen.

Am Ende des Geschäftsjahres steht eine Frage: Wo stehen Sie wirklich? Der Jahresabschluss gibt die Antwort. Er zeigt, was gut lief, wo Geld gebunden ist und welche Stellschrauben es gibt. Wir erstellen nicht nur Pflichtdokumente, wir liefern Ihnen ein Werkzeug für bessere Entscheidungen.

Fristen im Blick

  1. Geschäftsjahr endetStichtag für die meisten Unternehmen. Abweichende Geschäftsjahre sind möglich.
  2. SteuererklärungMit Steuerberater haben Sie bis Ende Juli des übernächsten Jahres Zeit.
  3. OffenlegungKapitalgesellschaften: 12 Monate nach Geschäftsjahresende beim Bundesanzeiger.
  4. AufbewahrungJahresabschlüsse müssen Sie 10 Jahre aufbewahren. Digital reicht aus.

Mehr als nur Papierkram.

Ja, der Jahresabschluss ist Pflicht. Für Kapitalgesellschaften sowieso, für viele andere Unternehmen ab bestimmten Umsatzgrenzen. Das Finanzamt will ihn sehen, die Bank auch. Aber mal ehrlich: Wenn Sie den Abschluss nur als lästige Pflicht betrachten, verschenken Sie Potenzial.

Ein gut gemachter Jahresabschluss zeigt Ihnen schwarz auf weiß, wie Ihr Unternehmen dasteht. Wo sind die Margen stark? Welche Kosten sind aus dem Ruder gelaufen? Passt die Finanzierungsstruktur noch? Diese Fragen beantworten wir gemeinsam, nicht mit Zahlenkolonnen, sondern im Gespräch.

Unser Anspruch: Sie verstehen Ihren Jahresabschluss. Nicht jede Buchungszeile, aber die Zusammenhänge, die für Ihre Entscheidungen wichtig sind. Dafür nehmen wir uns Zeit.

Unterschiedliche Rechtsformen, unterschiedliche Anforderungen

Jahresabschlüsse nach Maß.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

GmbH und UG müssen ihren Abschluss veröffentlichen. Je nach Größenklasse reicht eine verkürzte Bilanz oder Sie brauchen den vollen Umfang mit Anhang. Wir kümmern uns um die fristgerechte Offenlegung. Ordnungsgelder sind teuer und unnötig.

  • Offenlegung beim Bundesanzeiger
  • Handelsbilanz bei Kaufmannseigenschaft

Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Bei Personengesellschaften fließt der Gewinn in die persönliche Steuererklärung der Gesellschafter. Das macht die Sache komplex, wenn mehrere Beteiligte unterschiedliche Entnahmen haben. Wir behalten den Überblick.

  • Steuerliche Gewinnermittlung
  • Kapitalkontenentwicklung je Gesellschafter

Einzelunternehmen und Freiberufler

Nicht jeder Selbstständige muss bilanzieren. Bis 80.000 Euro Gewinn oder 800.000 Euro Umsatz reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wir prüfen, was für Sie gilt, und was günstiger ist.

  • Prüfung der Buchführungspflicht
  • Anlagenverzeichnis und AfA-Plan

Vom Kontenabschluss bis zur Steuererklärung

Was wir für Sie erledigen.

Abschlussbuchungen

Rückstellungen bilden, Abgrenzungen vornehmen, Abschreibungen buchen. Die Feinarbeit, die aus laufender Buchhaltung einen korrekten Abschluss macht.

E-Bilanz

Das Finanzamt will Ihren Abschluss digital. Wir übermitteln die E-Bilanz im vorgeschriebenen XBRL-Format. Fristgerecht und fehlerfrei.

Steuererklärungen

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, alles aus dem Jahresabschluss abgeleitet. Ein Ansprechpartner, keine Reibungsverluste.

Abschlussbesprechung

Zahlen allein helfen nicht. Wir setzen uns mit Ihnen zusammen und erklären, was die Ergebnisse bedeuten. Konkret, verständlich, mit Blick nach vorn.

„Zum ersten Mal habe ich meinen Jahresabschluss wirklich verstanden. Nicht nur die Zahlen, sondern was sie für mein Unternehmen bedeuten. Die Besprechung hat mir mehr gebracht als jeder Banktermin. Endlich weiß ich, wo ich ansetzen muss.“

Carsten B., Geschäftsführer, Maschinenbau-Unternehmen · Februar 2025 · Oldenburg

FAQ

Häufige Fragen zum Jahresabschluss.

Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG immer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erst ab 80.000 Euro Gewinn oder 800.000 Euro Umsatz. Darunter reicht eine EÜR. Wir prüfen, was bei Ihnen gilt.

Das hängt von Umfang und Komplexität ab. Ein kleiner Handwerksbetrieb zahlt weniger als eine GmbH mit Auslandsbeteiligung. Wir rechnen nach Steuerberatervergütungsverordnung ab und nennen Ihnen vorab eine Einschätzung. Überraschungen gibt es bei uns nicht.

Bei guter Vorbereitung vier bis sechs Wochen. Wenn wir auch die laufende Buchhaltung machen, geht es schneller, die Daten liegen ja schon vor. Engpässe entstehen meist durch fehlende Unterlagen. Je früher Sie uns alles geben, desto schneller sind wir fertig.

Die Handelsbilanz folgt dem HGB und zeigt ein realistisches Bild, wichtig für Banken und Gesellschafter. Die Steuerbilanz folgt dem Steuerrecht und dient als Grundlage für Ihre Steuerlast. Oft gibt es Abweichungen, etwa bei Rückstellungen oder Abschreibungen. Wir erstellen beide und erklären die Unterschiede.

Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder. Mindestens 2.500 Euro, bei wiederholten Verstößen deutlich mehr. Das ist ärgerlich und vermeidbar. Mit uns passiert das nicht, wir haben die Fristen im Blick.

Nur bei größeren Kapitalgesellschaften: ab 7,5 Mio. Euro Umsatz, 3,75 Mio. Euro Bilanzsumme oder 50 Mitarbeitern im Durchschnitt (zwei von drei Kriterien müssen erfüllt sein). Die meisten mittelständischen Unternehmen kommen ohne Prüfungspflicht aus.

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Wenn Sie unter die Grenzen fallen und kein Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne sind, ist ein Wechsel möglich. Das spart Aufwand und Kosten. Wir prüfen, ob sich das für Sie lohnt.

Lassen Sie uns über Ihren Jahresabschluss sprechen.

Kostenloses Erstgespräch, persönlich in Oldenburg oder telefonisch.

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