Antrag auf Dauerfristverlängerung: Danach kann die Anmeldefrist jeweils um einen Monat verlängert werden, sofern bis zum ursprünglichen Termin eine Abschlagszahlung von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr angemeldet und geleistet wird.
Keine Dauerfristverlängerung bei der Zusammenfassenden Meldung.