Umsatzsteuer* – Zusammenfassende Meldung (ZM) – Fälligkeitstag

Wann

25.08.2020    
Ganztägig

* Antrag auf Dauerfristverlängerung: Danach kann die Anmeldefrist jeweils um einen Monat verlängert werden, sofern bis zum ursprünglichen Termin eine Abschlagszahlung von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr angemeldet und geleistet wird. KEINE Dauerfristverlängerung bei der Zusammenfassenden Meldung.

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