BEGIN:VCALENDAR
VERSION:2.0
PRODID:-//wp-events-plugin.com//7.2.3.1//EN
BEGIN:VEVENT
UID:568@steuerberater-fuer-oldenburg.de
DTSTART;VALUE=DATE:20200914
DTEND;VALUE=DATE:20200915
DTSTAMP:20200120T104945Z
URL:https://www.steuerberater-fuer-oldenburg.de/steuertermine/lohn-und-kir
 chenlohnsteuer-solidaritaetszuschlag-ende-der-schonfrist-7/
SUMMARY:Lohn- und Kirchenlohnsteuer\,  Solidaritätszuschlag - Ende der Sch
 onfrist*
DESCRIPTION:* Ein Säumniszuschlag\, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit
  entstanden ist\, wird bei Verspätungen bis zu 3 Tagen (Schonfrist) nicht
  erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zah
 lungen per Scheck ist zu beachten\, dass diese erst 3 Tage nach Eingang de
 s Schecks als geleistet gelten. Ist eine Steuer z.B. am 10.10. fällig\, m
 uss der Scheck spätestens am 7.10. beim Finanzamt eingehen.\n\n* Verschie
 bung des Termins auf diesen Tag §108 Abs. 3 AO.
END:VEVENT
END:VCALENDAR