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 d-kirchensteuer-solidaritaetszuschlag-ende-der-schonfrist-3/
SUMMARY:Einkommen- und Kirchensteuer\, Solidaritätszuschlag - Ende der Sch
 onfrist*
DESCRIPTION:* Ein Säumniszuschlag\, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit
  entstanden ist\, wird bei Verspätungen bis zu 3 Tagen (Schonfrist) nicht
  erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zah
 lungen per Scheck ist zu beachten\, dass diese erst 3 Tage nach Eingang de
 s Schecks als geleistet gelten. Ist eine Steuer z.B. am 10.10. fällig\, m
 uss der Scheck spätestens am 7.10. beim Finanzamt eingehen.\n\n* Verschie
 bung des Termins auf diesen Tag §108 Abs. 3 AO.
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